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Ratenkredit Kündigung

Wie sieht die gesetzliche Kündigungsfrist für Ratenkredite aus?

Lt. dem deutschen BGB handelt es sich im rechtlichen Sinne beim Ratenkredit um ein nicht dinglich gesichertes Festzins-Darlehen. Als ein solches kann der Ratenkredit nach Ablauf eines halben Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gelegentlich bieten Banken auch Verträge mit Sondertilgung an. In diesem Falle brauchen Sie sich nicht um die gesetzlichen Fristen einer Kündigung kümmern. Sie können dann sofern Sie das Geld zur vollständigen Tilgung beisammen haben, den Kredit sofort tilgen. Auf alle Fälle sollten sie sich aber vorher den Bestandteil des Kreditvertrages genauer ansehen, der die Kündigung regelt.

Beispiel der frühestmöglichen Kündigung des Ratenkredites:

Ratenkredit Aufnahme: 10.01.2009
Früheste Kündigung: 11.07.2009
Früheste Rückzahlung / Gesamttilgung: 11.10.2009

Wann ist die vorzeitige Kündigung empfehlenswert?

1. Wenn die erforderlichen Mittel zur Gesamttilgung des Ratenkredites zur Verfügung stehen. Denn Sie bekommen auf dem Girokonto, Sparbuch oder jeder anderen risikolosen Veranlagungsvariante in der Regel deutlich weniger als Sie für den Ratenkredit an Zinsen zahlen.

Manche Bankberater möchten Ihnen dann einen parallelen Sparvertrag verkaufen. Günstiger ist allerdings die sofortige Kündigung, da sie sonst eine Weile die Differenz der Zinsen von Ihrem Ratenkredit zur Sparanlage bezahlen.

2. Wenn Sie einen deutlich günstigeren Kredit gefunden haben. Deteils und mögliche Probleme unter Umschuldung.

 


 

 

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